Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

von Thomas Kauertz (Einzelunternehmer)  – im Folgenden: “Auftragnehmer”.

1. Geltungsbereich, Vertragspartner, Vertragsarten

1.1 Diese AGB gelten für alle Verträge, die zwischen dem Auftragnehmer und dem Auftraggeber (im Folgenden: “Kunde”) geschlossen werden.

1.2 Leistungen des Auftragnehmers umfassen insbesondere: Konzeption, Entwicklung und Implementierung von Automatisierungen und Workflows, Erstellung/Konfiguration von KI-Voice-Agenten und Chatbots sowie Beratung, Schulung, Support und laufende Wartung. Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus der Individualvereinbarung (Angebot/Leistungsbeschreibung).

1.3 Je nach Vereinbarung ist der Vertrag als Dienstvertrag oder Werkvertrag ausgestaltet:

a) Dienstvertrag: geschuldet ist die Tätigkeit (z. B. Beratung, Schulung, konzeptionelle Unterstützung), kein bestimmter Erfolg.

b) Werkvertrag: geschuldet ist ein konkret vereinbartes Werk (z. B. funktionsfähige Automatisierung/Agent), das der Kunde nach Fertigstellung abnimmt.

1.4 Soweit nichts anderes vereinbart, gilt: Für Beratungs- und Unterstützungsleistungen findet Dienstvertragsrecht Anwendung; für Entwicklungs- und Umsetzungsprojekte Werkvertragsrecht.

1.5 B2B-Klausel: Der Auftragnehmer schließt Verträge ausschließlich mit Unternehmern (§ 14 BGB). Der Kunde bestätigt, bei Vertragsschluss als Unternehmer zu handeln; ein Widerrufsrecht besteht nicht.

1.6 Abweichende AGB des Kunden finden keine Anwendung, es sei denn, der Auftragnehmer stimmt ihrer Geltung in Textform ausdrücklich zu.

1.7 Der Auftragnehmer ist berechtigt, Leistungen ganz oder teilweise durch qualifizierte Subunternehmer zu erbringen (einschließlich deren Subunternehmer). Der Auftragnehmer bleibt alleiniger Vertragspartner des Kunden. Der Einsatz unterbleibt, wenn er erkennbar berechtigten Interessen des Kunden zuwiderläuft.

2. Vertragsschluss, Leistungsänderungen, Iterationen

2.1 Anfragen des Kunden stellen eine Aufforderung an den Auftragnehmer zur Abgabe eines Angebots dar. Der Vertrag kommt durch Annahme des Angebots durch den Kunden zustande; Textform genügt.

2.2 Der vereinbarte Leistungsumfang ergibt sich aus Angebot/Leistungsbeschreibung. Änderungen/Erweiterungen bedürfen einer Textform-Bestätigung beider Parteien und sind gesondert zu vergüten.

2.3 Soweit nicht anders vereinbart, stehen dem Kunden zwei Iterationsschleifen je Arbeitsergebnis zu. Eine Neukonzeption/Neuerstellung ist ausgeschlossen. Weitere Änderungen sind gesondert zu vergüten. Die Iterationsschleifen sind grundsätzlich im Rahmen der Abnahmephase einzubringen. Erfolgt die Abnahme, ohne dass beide Iterationen genutzt wurden, können verbleibende Iterationen noch innerhalb von 14 Kalendertagen nach Abnahme bzw. Go-Live geltend gemacht werden. Danach besteht kein Anspruch mehr auf Iterationen; Anpassungen oder Erweiterungen können nur im Rahmen gesonderter Vereinbarungen (z. B. Support- oder Wartungsvertrag) erfolgen.

3. Mitwirkungspflichten des Kunden

3.1 Der Kunde stellt sämtliche zur Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Inhalte, Zugänge, Berechtigungen und technischen Voraussetzungen vollständig, korrekt und rechtzeitig bereit.

3.2 Verzögerungen infolge fehlender/verspäteter Mitwirkung gehen nicht zulasten des Auftragnehmers; vereinbarte Fristen verlängern sich angemessen.

3.3 Der Kunde ist für die Rechtskonformität seiner Vorgaben, Daten und eingesetzten Prozesse verantwortlich und dafür, dass Rechte Dritter nicht verletzt werden.

4. Werkleistungen (Erstellung/Implementierung)

4.1 Der Auftragnehmer setzt die im Vertrag beschriebenen Anforderungen nach bestem fachlichen Standard um.

4.2 Nach Fertigstellung stellt der Auftragnehmer – sofern sinnvoll – eine Testumgebung bereit und fordert den Kunden zur Abnahme auf.

4.3 Der Kunde prüft binnen 14 Kalendertagen. Die Abnahme gilt als erteilt, wenn der Kunde abnimmt, das Werk produktiv nutzt oder nicht fristgerecht unter Angabe mindestens eines konkreten Mangels die Abnahme verweigert (Abnahmefiktion gem. § 640 BGB).

4.4 Nach Abnahme ist der Restbetrag fällig (vgl. § 6). Anschließend erfolgt Deployment/Go-Live beim Kunden.

4.5 Projektbasierte Verträge enden mit Abnahme bzw. Abschluss des Projekts. Bei vorzeitiger Beendigung bleibt der Vergütungsanspruch für bereits erbrachte Leistungen einschließlich nachweisbarer Aufwendungen bestehen; weitergehende Rechte bleiben unberührt.

5. Dienstleistungen auf Stundenbasis

5.1 Der Auftragnehmer erbringt auf Wunsch Dienstleistungen auf Stundenbasis (z. B. Beratung, kleinere Anpassungen, Wartung).

5.2 Die Abrechnung erfolgt nach tatsächlich erbrachtem Aufwand zu den vereinbarten Stundensätzen; Nachweise können in elektronischer Form erfolgen.

5.3 Dienstleistungen schulden keinen bestimmten Erfolg.

6. Preise, Vergütung und Zahlungsbedingungen

6.1 Vergütung und Abrechnungsmodus richten sich nach Angebot/Vertrag. Sofern nicht anders angegeben, verstehen sich alle Preise netto zzgl. gesetzlicher USt sowie Auslagen/Spesen (z. B. Lizenzen, Reisekosten).

6.2 Soweit nicht abweichend vereinbart, gilt bei Werkleistungen: 50 % Anzahlung bei Auftragserteilung, 50 % Restzahlung nach Abnahme (§ 4.3).

6.3 Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Zugang ohne Abzug fällig. Eine Zahlung gilt mit Gutschrift beim Auftragnehmer als erfolgt.

6.4 Bei Zahlungsverzug gelten Verzugszinsen gem. § 288 Abs. 2 BGB sowie die Pauschale von 40 € (§ 288 Abs. 5 BGB). Der Auftragnehmer ist berechtigt, Leistungen bis zur Zahlung auszusetzen und Zugänge/Keys/Lizenzen vorübergehend zu sperren.

7. Nutzungsrechte, Rechtevorbehalt, Drittsoftware, Dokumentation

7.1 Mit vollständiger Zahlung räumt der Auftragnehmer dem Kunden an den Arbeitsergebnissen (z. B. Skripte, Workflows, Konfigurationen, Prompts) ein einfaches, nicht ausschließliches, zeitlich und räumlich unbeschränktes Nutzungsrecht zur vertragsgemäßen Verwendung ein.

7.2 Quelltexte, Templates, Libraries, Standard-Bausteine, Tools und Know-how des Auftragnehmers verbleiben in dessen Eigentum; hieran erhält der Kunde die zur Nutzung der Arbeitsergebnisse erforderlichen Rechte.

7.3 Drittsoftware/Plattformen (inkl. Open-Source) werden ausschließlich nach Maßgabe der jeweiligen Lizenz-/Nutzungsbedingungen überlassen („Pass-Through“). Der Kunde ist für den Abschluss/Einhaltung dieser Bedingungen verantwortlich.

7.4 Bis zur vollständigen Zahlung verbleiben die Rechte an den Arbeitsergebnissen beim Auftragnehmer (Rechtevorbehalt).

7.5 Ein Anspruch auf Herausgabe von Entwicklungs-/Benutzerdokumentation besteht nur, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde.

8. Wartung und Support (Dauerschuldverhältnis)

8.1 Wartungs-/Supportleistungen können gesondert vereinbart werden; es besteht kein Anspruch hierauf.

8.2 Inhalt solcher Leistungen sind insbesondere die Fehlerbehebung bei Bedarf (anlassbezogen) sowie Updates/Anpassungen von Komponenten. Weitergehende Änderungen können individuell vereinbart werden.

8.3 Soweit nichts anderes vereinbart, wird für Wartungs- und Supportleistungen eine monatliche Pauschale erhoben. Die Höhe der Pauschale ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot/Vertrag. Die Pauschale ist zum 1. Kalendertag des jeweiligen Leistungsmonatsfällig; die Rechnung wird im Voraus gestellt und ist innerhalb von 14 Tagen, spätestens jedoch zum 1. Kalendertag des Leistungsmonats, ohne Abzug zu begleichen.

8.4 Verträge über Wartung/Support haben, soweit nicht anders vereinbart, eine Mindestlaufzeit von einem Monat. Die Kündigungsfrist beträgt einen Monat zum Laufzeitende; erfolgt keine Kündigung, verlängert sich der Vertrag stillschweigend um jeweils einen weiteren Monat. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

8.5 Ausgeschlossen sind Störungen, die auf unsachgemäße Nutzung, eigenmächtige Änderungen oder Ursachen außerhalb der Sphäre des Auftragnehmers zurückgehen; deren Behebung wird gesondert vergütet.

8.6 Supportzeiten sind Montag bis Freitag, 9:00–17:00 Uhr (CET/CEST), ausgenommen gesetzliche Feiertage am Sitz des Auftragnehmers. Erstreaktionen auf Störungsmeldungen erfolgen innerhalb von 1–2 Werktagen. Werktage sind Montag bis Freitag, ausgenommen gesetzliche Feiertage am Sitz des Auftragnehmers.

9. Drittanbieter-Services, Plattformen & Datenschutz

9.1 Der Auftragnehmer kann Drittanbieter-Tools/Cloud-Plattformen/APIs einsetzen. Der Kunde wird über wesentliche Lizenz-/Nutzungsbedingungen informiert. Der Auftragnehmer haftet nicht für Ausfälle, Funktions-/API-Änderungen oder Einstellung von Drittservices außerhalb seines Einflussbereichs.

9.2 Der Kunde ist verantwortlich für den Abschluss und die Einhaltung der Verträge/Lizenzen mit Drittanbietern, soweit diese auf seinen Namen laufen (z. B. Konten, Abrechnungen).

9.3 Soweit der Auftragnehmer für den Kunden personenbezogene Daten verarbeitet, schließen die Parteien vor Beginn der Verarbeitung einen Auftragsverarbeitungsvertrag (Art. 28 DSGVO). Der Auftragnehmer darf Unterauftragsverarbeiter einsetzen und wird diese benennen.

9.4 Soweit der Kunde für den Betrieb der vereinbarten Lösung eigene Drittanbieter-Services (z. B. n8n Cloud, OpenAI) nutzt, ist er verpflichtet, mit diesen Anbietern eigenständig die erforderlichen vertraglichen Vereinbarungen – insbesondere Auftragsverarbeitungsverträge im Sinne des Art. 28 DSGVO – abzuschließen und deren Lizenz- und Nutzungsbedingungen einzuhalten.

9.5 Der Auftragnehmer erbringt keine Rechtsberatung; datenschutz- bzw. compliance-rechtliche Bewertungen obliegen dem Kunden.

9.6 Der Kunde stellt sicher, dass gegenüber betroffenen Personen die erforderlichen Informationspflichten (insb. nach Art. 13/14 DSGVO) erfüllt werden. Dies umfasst bei Voice-Agent-Lösungen insbesondere geeignete Hinweise zur Datenverarbeitung (z. B. Telefonansage oder Hinweistext) sowie die Aktualisierung der eigenen Datenschutzinformationen (z. B. Datenschutzerklärung, Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten).

10. Mängelgewährleistung bei Werkleistungen

10.1 Für Werkleistungen gilt das gesetzliche Mängelrecht mit folgenden Modifikationen:

a) Unwesentliche Mängel begründen keine Mängelrechte.

b) Die Art der Nacherfüllung (Nachbesserung/Ersatzlieferung) wählt der Auftragnehmer.

c) Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt 12 Monate ab Abnahme; ausgenommen sind Ansprüche wegen Vorsatz, grober Fahrlässigkeit, Arglist sowie Verletzung von Leben, Körper, Gesundheit – insoweit gelten die gesetzlichen Fristen.

10.2 Bei Dienstleistungen finden die gesetzlichen Regeln des Leistungsstörungsrechts Anwendung; Mängelgewährleistungsfristen werden hierdurch nicht begründet.

11. Haftung

11.1 Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben, Körper, Gesundheit.

11.2 Bei einfach fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden beschränkt. Im Übrigen ist die Haftung für einfache Fahrlässigkeit ausgeschlossen.

11.3 Die vorstehenden Regelungen gelten entsprechend für die Haftung von gesetzlichen Vertretern und Erfüllungsgehilfen. Zwingende Haftungstatbestände bleiben unberührt.

11.4 Mittelbare Schäden, Folgeschäden, entgangener Gewinn und Ausfallzeiten (z. B. durch Drittanbieter-Störungen) sind im B2B-Verkehr ausgeschlossen, soweit nicht eine Kardinalpflicht betroffen ist.

11.5 Die Haftung des Auftragnehmers ist der Höhe nach auf die vom Kunden im Rahmen des jeweiligen Vertrags geschuldete Gesamtvergütung (Angebotssumme) beschränkt; bei Dauerschuldverhältnissen (insb. Wartung/Support) höchstens auf die Gesamtvergütung, die der Kunde in den letzten zwölf (12) Monaten vor dem Schadensereignis an den Auftragnehmer gezahlt hat (bei kürzerer Vertragsdauer: die bis dahin gezahlte Vergütung). Ziffern 11.1 bis 11.4 bleiben unberührt.

12. Eigenwerbung und Referenzen

12.1 Sofern nicht abweichend vereinbart, darf der Auftragnehmer das Projekt in angemessener Weise als Referenz (z. B. Kurzbeschreibung) nutzen.

12.2 Logos/Marken des Kunden dürfen nur mit dessen vorheriger Zustimmung verwendet werden.

12.3 Der Kunde kann eine erteilte Zustimmung mit Wirkung für die Zukunft in Textform widerrufen.

13. Vertraulichkeit

13.1 Beide Parteien behandeln sämtliche nicht-öffentlichen Informationen der jeweils anderen Partei streng vertraulich.

13.2 Ausnahmen gelten für Informationen, die ohne Vertragsverletzung öffentlich bekannt sind/werden, rechtmäßig von Dritten ohne Geheimhaltungspflicht erlangt wurden oder gesetzlich/behördlich offenzulegen sind.

14. Aufrechnung, Zurückbehaltungsrecht

14.1 Der Kunde kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen.

14.2 Ein Zurückbehaltungsrecht steht dem Kunden nur zu, soweit es auf diesem Vertragsverhältnis beruht.

15. Höhere Gewalt und Plattform-/API-Änderungen

15.1 Keine Partei haftet für Leistungsstörungen infolge höherer Gewalt (z. B. Krieg, Naturereignisse, Pandemien, Streik, Strom-/Netzausfälle, DDoS).

15.2 Nicht vorhersehbare Änderungen an Schnittstellen, APIs oder Plattformen von Drittanbietern, die außerhalb des Einflussbereichs des Auftragnehmers liegen, können Anpassungen erfordern; hierdurch bedingte Verzögerungen oder Mehrleistungen sind nicht dem Auftragnehmer anzulasten und werden – sofern beauftragt – gesondert vergütet.

16. Schlussbestimmungen

16.1 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).

16.2 Sofern der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist oder keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat, ist Sitz des Auftragnehmers ausschließlicher Gerichtsstand. Zwingende ausschließliche Gerichtsstände bleiben unberührt.

16.3 Änderungsvorbehalt für Dauerschuldverhältnisse: Der Auftragnehmer kann diese AGB aus sachlich gerechtfertigten Gründen (z. B. Gesetzes-/Rechtsprechungsänderung, technische/marktliche Entwicklungen) für laufende Wartungs-/Supportverträge mit Wirkung für die Zukunft ändern. Bestandskunden werden spätestens zwei Wochen vor Inkrafttreten per E-Mail informiert. Widerspricht der Kunde nicht binnen der gesetzten Frist, gilt die Änderung als genehmigt. Bei Widerspruch kann der Auftragnehmer das Dauerschuldverhältnis zum Zeitpunkt des Inkrafttretens außerordentlich kündigen. Projektverträge (Einmalleistungen) werden durch diese Klausel nicht einseitig geändert.

16.4 Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.

16.5 Textform (E-Mail ausreichend) genügt für Anzeigen, Fristsetzungen und Erklärungen, soweit gesetzlich nicht Schriftform vorgeschrieben ist.

Stand: 15.09.2025